AGB
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ars Fabula e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) über die Erstellung von Videoproduktionen, Filmwerken, Konzepten und multimedialen Inhalten. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung (z.B. Vorproduktion, Dreh) zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
1.4. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (z.B. Konzept, Dreh, Schnitt, Animation, Ton). Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand.
2.2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Produktionsbeginn oder nach Freigabe durch den Kunden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung des Honorars sowie der Liefertermine.
2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer (z.B. Kameramann, Tonmeister, Cutter, Komponist) erbringen zu lassen. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Auftragnehmer.
2.4. Der Auftragnehmer behält sich künstlerische Freiheit im Rahmen des vereinbarten Briefings vor. Konkrete gestalterische Vorgaben des Kunden müssen vor Produktionsbeginn schriftlich festgehalten werden.
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge (z.B. Locations, Mitarbeiter für Interviews) und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.2. Der Kunde stellt sicher, dass alle am Dreh beteiligten Personen über die Filmaufnahmen informiert wurden und ihr Einverständnis erteilt haben. Erforderliche Einverständniserklärungen (Model Releases, Location Releases etc.) sind vom Kunden einzuholen und dem Auftragnehmer auf Verlangen vorzulegen.
3.3. Der Kunde stellt sicher, dass am Drehort alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und sämtliche Vorschriften eingehalten werden.
3.4. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen (z.B. Nichtbereitstellen von Locations, Krankheit von Key-Personal ohne rechtzeitigen Ersatz, verspätete Freigaben), gehen zu Lasten des Kunden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstehende Mehrkosten gesondert zu verrechnen.
3.5. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für die Dauer der Produktion.
4.1. Alle im Rahmen des Auftrags entstehenden Werke (Filmaufnahmen, Schnittfassungen, Konzepte, Skripte) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht und das Urheberpersönlichkeitsrecht verbleiben beim Auftragnehmer.
4.2. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die final abgenommenen Video-Endprodukte ein. Der Standard-Leistungsumfang beinhaltet die Nutzung im Internet (Website, Social Media, YouTube, Vimeo) sowie für interne Präsentationen.
4.3. Nutzungsrechte für andere Verwertungsformen — insbesondere TV-Ausstrahlungen, Kino-Vorführungen, öffentliche Großleinwände oder die Nutzung für andere Produkte oder Marken als vereinbart — sind im Standardpreis nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie zusätzlichen Lizenzgebühr.
4.4. Rohmaterial (Raw Footage, ungeschnittene Kamera-Originale, Projektdateien) ist nicht Liefergegenstand und verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe erfolgt nur auf ausdrücklichen gesonderten Wunsch gegen angemessenes Entgelt und nach gesonderter Vereinbarung der Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Rohmaterial herauszugeben.
4.5. Werden für die Produktion lizenzpflichtige Drittmaterialien (z.B. Musik, Stock-Footage, Grafiken) verwendet, richtet sich der Umfang der Nutzungsrechte nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Einschränkungen werden dem Kunden vor Beauftragung mitgeteilt.
4.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die fertiggestellten Werke als Referenz in Portfolio, Showreel, Website und Social Media sowie für Eigenwerbung zu nutzen. Dieses Recht entfällt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor Produktionsbeginn (z.B. bei internen Schulungsvideos oder Produkten vor Markteinführung).
4.7. Der Kunde haftet für die Freistellung aller von ihm bereitgestellten Inhalte (Logos, Musik, Texte, Bilder) von Rechten Dritter. Schadensansprüche Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen durch bereitgestellte Inhalte gehen zu Lasten des Kunden.
5.1. Das vereinbarte Honorar versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle im Angebot nicht enthaltenen Auslagen (z.B. Reisekosten, Locationgebühren, Musiklizenzen, externe Dienstleister) werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.2. Zahlungsmodalitäten:
- Bei Auftragswerten bis 5.000 EUR netto: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des finalen Materials.
- Bei Auftragswerten ab 5.000 EUR netto: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung vor Beginn der Vorproduktion, 50 % Restzahlung nach Fertigstellung und vor Übergabe der finalen Dateien.
5.3. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Aushändigung der finalen Dateien sowie die Übertragung der Nutzungsrechte bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen zurückzuhalten.
5.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale von 40 EUR pro Mahnung zu verrechnen und die weiteren Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.
5.5. Aufwände für Korrekturen über das vereinbarte Maß hinaus werden nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Tagessatz verrechnet.
6.1. Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Kunden gelten folgende Stornogebühren:
- Mehr als 14 Tage vor Produktionsbeginn: 30 % des vereinbarten Honorars
- 7–14 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
- Weniger als 7 Tage vor Produktionsbeginn: 80 % des vereinbarten Honorars
- Am Drehtag selbst oder No-Show: 100 % des vereinbarten Honorars
6.2. Bereits entstandene Auslagen (Reisekosten, gebuchte Locations, externe Dienstleister) werden unabhängig vom Stornozeitpunkt in voller Höhe in Rechnung gestellt.
6.3. Bei Verschiebung eines bestätigten Drehtermins durch den Kunden mit weniger als 7 Tagen Vorlaufzeit wird eine Umbuchungsgebühr von 20 % des Tageshonorars verrechnet.
6.4. Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, behördlich angeordnete Verbote) berechtigt beide Parteien zur kostenfreien Verschiebung des Produktionstermins.
7.1. Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder zur Honorarminderung.
7.2. Im vereinbarten Honorar sind bis zu zwei Korrekturschleifen je Produktionsphase (Rohschnitt, Feinschnitt, Endfassung) enthalten. Korrekturen sind schriftlich und gesammelt zu übermitteln.
7.3. Nach Abnahme des finalen Videos vorgenommene Änderungswünsche gelten als neuer Auftrag und werden separat verrechnet.
7.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen (z.B. falsch geschriebene Namen, fehlerhafte Logos), die im Korrekturprozess vom Kunden nicht beanstandet wurden.
7.5. Das Endprodukt gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelrüge erhebt.
7.6. Im Fall berechtigter Mängel steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde eine angemessene Preisminderung verlangen.
8.1. Der Auftragnehmer führt Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachmanns aus. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auch dann nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8.2. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der produzierten Inhalte.
8.4. Für Schäden an Equipment, Locations oder Personen, die durch den Kunden oder von ihm bereitgestellte Dritte verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
8.5. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate ab Abnahme des Werkes.
8.6. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass der Kunde das Video außerhalb der vereinbarten Nutzungsrechte verwendet oder dass vom Kunden bereitgestellte Personen oder Locations keine notwendigen Einwilligungen erteilt haben.
9.1. Der Einsatz von KI-Tools (z.B. für Skripte, Voice-Overs, generierte Bilder oder Videos) wird dem Kunden im Vorfeld transparent kommuniziert.
9.2. Der Kunde bestätigt, über den Einsatz von KI-Elementen informiert worden zu sein, sofern diese im Endprodukt enthalten sind. Die Rechte an KI-generierten Inhalten richten sich nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen der verwendeten KI-Dienste.
10.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die Zwecke des vereinbarten Projekts zu verwenden.
10.2. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, interne Unternehmensinformationen, Projektinhalte vor Veröffentlichung sowie personenbezogene Daten.
10.3. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren.
11.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und DSG. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
11.2. Soweit im Rahmen der Produktion personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden, ist der Kunde für die Einholung der erforderlichen Einwilligungen verantwortlich.
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.4. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf danielsinger.at/agb.html abrufbar. Für laufende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.